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Auslandseinsatz



Gedenkdienst im Ausland

Ab sofort können Männer und Frauen - unabhängig von ihrer Zivildienstpflicht - sich für einen Gedenkdienst im Ausland bewerben. Alle Einsatzstellen stehen dafür offen. Zivilersatzdienstleistenden wird ihr Einsatz von der Republik Österreich gefördert, alle anderen Freiwilligen werden durch das EU-Programm EVS, bzw. durch den Geschwister-Mezei-Fonds gefördert.

 

 


Auslandszivildienst

Junge zivildienstpflichtige Österreicher können an Stelle des regulären österreichischen Zivildienstes im Ausland einen Ersatzdienst an Einrichtungen, die sich dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus widmen, leisten. Dieser Zivilersatzdienst dauert bei uns 12,5 Monate und wird von einem Förderverein finanziell unterstützt. Der Förderverein wird von der öffentlichen Hand getragen.

 

Wer kann Gedenkdienst leisten? 

Zivildienstpflichtige bis 28 Jahre können an Stelle des Zivildienstes im Inland einen 12,5-monatigen Zivilersatzdienst an einer Holocaust-Gedenkstätte leisten. Unter Einsatzstellen sind alle Dienststellen und deren Tätigkeitsbereiche ausführlich beschrieben.

 

Wer finanziert Gedenkdienst?

Zivildienstpflichtige werden vom Bundesministerium für Inneres unterstützt. Es werden die Kosten für Versicherungen, Reisen und ein Pauschalbetrag für Wohnung und Verpflegung ersetzt. 

 

Wann kann ich einen Gedenkdienst beginnen?

Dienstbeginn für einen Gedenkdienst ist für alle Dienststellen der 15. August des Jahres.

 

 


Gedenkdienst für Frauen

Ebenso ermöglichen wir Frauen einen gleichberechtigten Gedenkdienst an den selben Einstazstellen. Dieser Dienst dauert ebenfalls 12,5 Monate und wird durch den Geschwister-Mezei-Fonds gefördert. Alle Fristen gelten für Frauen wie für Männer.